Mit unserem Nachsendeservice erhalten Sie trotz neuer Adresse, z. B. bei einem Umzug, zuverlässig Ihre Post. Ist der Nachsendeservice gewünscht und aktiv, senden wir Ihnen an Ihre alte Adresse adressierte Post, an die angegebene Nachsendeadresse weiter.
Der Nachsendeservice muss mindestens fünf Tage vor dem Nachsendebeginn bei der BWPOST eingegangen sein. Füllen Sie hierzu das Formular, das Sie auf der BWPOST-Homepage unter Downloads finden, vollständig aus. Das PDF-Formular lassen Sie uns bitte per Post oder E-Mail zukommen.
Beachten Sie bitte die Hinweise und Bedingungen auf dem beiliegenden Merkblatt.
So funktioniert der Nachsendeauftrag
Füllen Sie das Formular für den Nachsendeauftrag aus.
Bezahlen Sie per SEPA-Lastschrift.
Während des gewählten Zeitraums können Sie sich auf die Nachsendung Ihrer Geschäftspost verlassen.
Nachträgliche Änderungen Ihres Nachsendeauftrags können Sie uns bequem per E-Mail zu senden.
Wichtige Hinweise für einen Nachsendeauftrag bei BWPOST
Antragsstellung
Der Nachsendeservice muss mindestens 5 Tage vor dem Nachsendebeginn bei der BWPOST eingegangen sein. Füllen Sie hierzu das Formular vollständig aus. Das PDF-Formular lassen Sie uns bitte per Post oder E-Mail zukommen.
Gültiges PLZ Gebiet
Ist Ihr Wohnsitz im BWPOST-Gebiet, gilt der Nachsendeauftrag im Bundesgebiet. Entfernen oder überkleben Sie bitte Ihren Namen vom bisherigen Briefkasten. Eine Nachsendung ist ansonsten nicht möglich. Eine Nachsendung ins Ausland ist leider nicht möglich.
Postfach
Wenn sich der Nachsendeauftrag auf ein Postfach bezieht, kann die Zustellung von förmlichen Zustellungsaufträgen (z. B. von Gerichten und Behörden) dorthin nicht erfolgen. Unterhält der Auftraggeber unter der bisher bekannten Anschrift weiterhin einen Briefkasten oder erkennbar eine Wohnung, so erfolgt die Zustellung gemäß § 177– § 181 ZPO dort.
Ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass Sie für den privaten Nachsendeantrag für alle im Haushalt lebenden Personen mit identischem Familiennamen (bis maximal 12 Personen) nur ein Formular benötigen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Rückfragen ohne Zeitverlust stellen können.
Betreuer-Ausweis
Bei Nachsendeaufträgen durch Pflegepersonal oder Betreuer bedarf es einer Vollmacht der betreuten/zu pflegenden Person. Nachsendeaufträge durch gerichtlich bestellte Betreuer setzen eine gerichtliche Bestellung gemäß § 1896 Abs. 4 BGB voraus. Der Betreuer belegt unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Beschlusses, dass die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten vom Aufgabenkreis des Betreuers erfasst sind. Eine Nachsendung erfolgt nicht, wenn der Absender dies durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat.
Adresszusatz
In der Zeile „Adresszusätze“ können Einträge vorgenommen werden, die über die Angabe von Straße, Postleitzahl und Ort hinaus benötigt werden, um Ihre Adresse zu beschreiben. Das sind beispielsweise Personen, bei denen Sie wohnen („c/o“), Hotelnamen, Wohnungsnummer, Hinterhof, Testamentsvollstrecker.
Laufzeit
Der Auftrag kommt für einen Zeitraum von 24 Monaten zu Stande.