Postsendungen mit Dokumentation

Einschreiben und PZA

Einschreiben und PZAs stellen die sichere Art dar, wichtige Briefe rechtsverbindlich an den Empfänger zuzustellen. Dabei werden Einwurf oder Übergabe der Einschreibesendung schriftlich dokumentiert.

bwpost_wn_kampagne_6891

Für Sendungen, die besonders wichtig sind, kann ein Zustellnachweis nützlich sein. Hier wählen Sie mit einem Versand als Einschreiben genau den richtigen Weg: als Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben, Übergabeeinschreiben mit Rückschein oder für die öffentliche Hand als Postzustellungsurkunde (PZA/PZU) kommen Ihre Sendungen rechtsverbindlich beim Empfänger an.
Gern holen wir Ihre Einschreiben jederzeit mit der Abholung Ihrer Tagespost ab.

Einschreiben-Varianten

Einschreiben Einwurf

Einwurf der Sendungen in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers.

Einschreiben

Persönliche Übergabe der Sendung nur gegen Unterschrift an den Adressaten, einen Bevollmächtigten oder einen Empfangsberechtigten.

Einschreiben + Rückschein

Bestätigung des Erhalts der Sendung durch den Empfänger per Unterschrift auf einem separaten Beleg.

bwpost_sifi_kampagne_99_200

PZA - die amtliche und rechtswirksame Briefzustellung mit der BWPOST

Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung, nach Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO), vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag (PZA), welcher auch von der BWPOST angeboten wird.

Bei der Zustellung wird urkundlich festgehalten, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt worden ist. Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU), die weitreichende Rechtswirkungen besitzt, übersenden wir dem Auftraggeber. Der Zustellungsempfänger kann sich folglich von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag, inklusive seiner rechtlichen Wirkungen, nicht eigenmächtig entziehen.